Was tun nach einem Unfall?

Einmal zur falschen Zeit am falschen Ort und schon ist es geschehen. Ein Unfall ist schneller passiert als einem lieb ist. Um so wichtiger ist, dass jetzt die richtige Vorgehensweise gewählt wird.  

Kasko- oder Haftpflichtschaden?

Um diese beiden Begriffe werden Sie bei der Unfallabwicklung nicht herum kommen. Ebenso ist es die wichtigste Frage und sollte vorab geklärt sein, denn sie entscheidet maßgeblich den weiteren Ablauf. 

Ein Kaskoschaden liegt vor wenn man selber die Schuld an dem Unfall trägt, ein Haftpflichtschaden liegt dementsprechend nur dann vor wenn Sie unverschuldet in den Unfall geraten sind.

Sie können die Frage nicht sicher beantworten? Schauen Sie in Ihren polizeilichen Unfallbericht, die Partei der ersten Spalte (01) ist aus Sicht der Polizei vorerst schuldig gesprochen worden, alle folgenden Spalten sind unverschuldet.

Haftpflichtschaden

Bei einem Haftpflichtschaden unterliegen Sie allgemein der Schadenminderungspflicht, d.h. Sie sollten den Schaden und dessen Folgen so gering wie möglich halten. Dem entsprechend sollten Sie überlegt handeln aber eben auch nicht auf Leistungen verzichten die Ihnen zustehen. 

Auch wenn es sich erstmal kompliziert anhört nehmen Sie bitte die Beauftragung der einzelnen Gewerke unbedingt selber in die Hand um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen oder setzen Sie sich vor der Beauftragung mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Gutachter

Sie haben Anspruch auf eine freie und unabhängige Begutachtung Ihres Fahrzeugs. Sie sollten einen Gutachter beauftragen der in Ihrem Sinne handelt.

Leihwagen

Ebenso haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen für bis zu 14 Tage in der größen Klassifizierung ihres verunfallten Fahrzeugs. 

Autovermietung FOX
Leihwagen

Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt ist von unserer Seite immer empfehlenswert. Nur ein Rechtsanwalt kann Ihnen eine ausgiebige und umfangreiche Rechtsberatung geben. 

Gemeinschaftskanzlei Snelting & Stute-Redlin
Rechtsanwalt

Kaskoschaden

Bei einem Kaskoschaden sind Sie verpflichtet den Schaden innerhalb von drei Werktagen bei Ihrer Kfz Versicherung zur weiteren Abwicklung zu melden. Ist Ihr Fahrzeug „Vollkasko“ oder „Teilkasko“ versichert wird Ihre Versicherung die weitern Schritte einleiten. Ist Ihr Fahrzeug nur „Haftpflicht“ versichert so können Sie Ihr Fahrzeug nach Absprache auch ohne vorherige Begutachtung reparieren oder veräußern.   

Wir machen Ihnen ein Angebot

Fahrzeugverkauf nach einem Unfallschaden

Nachdem Sie sich für einen Verkauf Ihres Unfallfahrzeugs entschieden haben (ob mit oder ohne Gutachten) geben Sie uns bitte die Möglichkeit Ihnen ein Angebot für ihr Fahrzeug zu machen.